Die Vergabe von Förderungen für neue Wärmepumpenheizungen bei Ersterrichtung oder sonstiger Erneuerung oder Umstieg der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 ist bei Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und für Kleinstunternehmen möglich.
Es ist kein wirtschaftlicher Fernwärmeanschluss möglich!
Förderbeispiel Grundförderung (Neuerrichtung) Beispiel Errichtung einer Grundwasser Wärmepumpe |
3.900,- |